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Rechtswörterbuch

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Personenverkehrsfreiheit (EU)

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Die Personenverkehrsfreiheit gehört zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) und ermöglicht es Bürgern im Binnenmarkt, sich wie in jedem Mitgliedstaat wie im eigenen Staat zu bewegen, dh sie können grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat leben, arbeiten bzw dort ihren Ruhestand verbringen.

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