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Rechtswörterbuch

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Postensuchtag

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Anspruch auf einen bezahlten Postensuchtag pro Woche der Kündigungsfrist (1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) besteht bei Dienstgeberkündigung. Abweichende Regelung können im Kollektivvertrag getroffen werden.

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