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Rechtswörterbuch

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Prätorischer Vergleich

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Gerichtlicher Vergleich, der zur Verhütung von Rechtsstreitigkeiten und zur vereinfachten Streitschlichtung vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann. Eine derart gerichtlich protokollierte Vereinbarung stellt auch einen Exekutionstitel dar.

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