Rechtswörterbuch
Die Strafverfolgung erfolgt nur über Erhebung einer Privatanklage durch den Betroffenen. ZB: üble Nachrede, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses
Die Strafverfolgung erfolgt nur über Erhebung einer Privatanklage durch den Betroffenen. ZB: üble Nachrede, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses