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Rechtswörterbuch

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Qualifizierte Mehrheit

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Für das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, das in den meisten EU-Politikfeldern gilt, entscheidet der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit. Diese wird seit dem Vertrag von Lissabon über das Prinzip einer doppelten Mehrheit definiert: 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren sind maßgeblich. Das Verfahren der doppelten Mehrheit wird allerdings erst ab dem Jahr 2017 endgültig eingeführt; ab 2014 soll es angewandt werden, sofern kein Mitgliedstaat widerspricht. Ansonsten gilt bis dahin übergangsweise das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, das im Vertrag von Nizza vorgesehen war.

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