Rechtswörterbuch
Räumt der Mieter das Bestandsobjekt nicht fristgerecht, kann der Vermieter die Räumung gerichtlich erzwingen. Wurde ein gerichtlicher Räumungsvergleich abgeschlossen, kann sofort die Räumungsexekution beantragt werden.
Räumt der Mieter das Bestandsobjekt nicht fristgerecht, kann der Vermieter die Räumung gerichtlich erzwingen. Wurde ein gerichtlicher Räumungsvergleich abgeschlossen, kann sofort die Räumungsexekution beantragt werden.