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Rechtswörterbuch

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Ranganmerkung

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Der Kaufinteressent einer Liegenschaft sollte zu seinem Schutz auf die Vorlage eines gültigen gerichtlichen Beschlusses über die Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung beim Vertragserrichter und Treuhänder bestehen. Doppelveräußerungen durch den Verkäufer können dadurch verhindert werden.

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