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Rechtswörterbuch

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Rechtsanwaltskammer (RAK)

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Die Rechtsanwaltskammern sind die Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwälte. Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern vor jeglicher staatlichen Bevormundung ist Garantie für die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte. Dadurch wird es ihnen möglich, notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen für ihre Klienten aufzutreten. In jedem Bundesland gibt es eine eigene Rechtsanwaltskammer, der alle Rechtsanwälte, die dort ihren Kanzleisitz haben, angehören. Die Rechtsanwaltskammern sind berufliche Interessenvertretungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss. Bundesweite Angelegenheiten koordiniert der ÖRAK.

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