zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Rechtsbehelf

zurück
 

Wird zum Teil als Oberbegriff verwendet, unter den auch die Rechtsmittel subsumiert werden. Oft werden damit aber auch Anträge bezeichnet, die nicht unter den formellen Rechtsmittelbegriff der ZPO subsumiert werden können: zB Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Widerspruch gegen das Versäumungsurteil, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl etc.

Rechtsanwalt
finden