Rechtswörterbuch
Im Gegensatz zu Leistungsklagen oder Feststellungsklagen sind diese auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet. Bsp: Scheidungsklage, Teilungsklage, Klage auf Ausschließung eines Gesellschafters einer OG oder KG.