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Rechtswörterbuch

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Rechtskraft

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Ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung durch Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar (etwa wenn kein Rechtsmittel mehr zulässig ist oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist), wird sie formell rechtskräftig. Unter materieller Rechtskraft wiederum versteht man die sachlichen Wirkungen des formell rechtskräftigen Urteils, Beschlusses, Bescheids (zB Ne bis in idem).

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