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Rechtswörterbuch

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Rechtswidrigkeit

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Rechtswidrig handelt, wer ein Verhalten (Handlung oder Unterlassung) setzt, das gegen Gebote und Verbote der Rechtsordnung oder gegen die guten Sitten verstößt. Für die Haftung aus einem Vertrag ist das vertragswidrige Verhalten rechtswidrig.

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