zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Res iudicata

zurück
 

Als res iudicata (lateinisch die „entschiedene Sache“) bezeichnet man ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw einen als rechtsgültig anerkannten Titel.

Rechtsanwalt
finden