Rechtswörterbuch
Als res iudicata (lateinisch die „entschiedene Sache“) bezeichnet man ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw einen als rechtsgültig anerkannten Titel.
Als res iudicata (lateinisch die „entschiedene Sache“) bezeichnet man ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw einen als rechtsgültig anerkannten Titel.