Rechtswörterbuch
Öffentliche Parkplätze dürfen weder durch Kisten, Bretter, Tafeln udgl reserviert, aber auch nicht von Fußgängern durch Verweilen auf der Fahrbahn freigehalten werden. Zuwiderhandelnden droht eine Verwaltungsstrafe.
Öffentliche Parkplätze dürfen weder durch Kisten, Bretter, Tafeln udgl reserviert, aber auch nicht von Fußgängern durch Verweilen auf der Fahrbahn freigehalten werden. Zuwiderhandelnden droht eine Verwaltungsstrafe.