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Rechtswörterbuch

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Reservierung von Parkplätzen

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Öffentliche Parkplätze dürfen weder durch Kisten, Bretter, Tafeln udgl reserviert, aber auch nicht von Fußgängern durch Verweilen auf der Fahrbahn freigehalten werden. Zuwiderhandelnden droht eine Verwaltungsstrafe.

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