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Rechtswörterbuch

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Revision

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Rechtsmittel gegen das Urteil eines Berufungsgerichtes in Zivilrechtssachen, das nicht nur die Kontrolle dieser Entscheidung bezweckt, sondern auch der Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung dient. („Leitfunktion“ des OGH) Außerdem ein Rechtsmittel in Verwaltungsverfahren: Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte können mit Revision beim VwGH bekämpft werden. Voraussetzung dafür ist ua, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.

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