Rechtswörterbuch
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur dem Empfänger selbst zu eigenen Handen zugestellt werden darf. Wird beim Zustellversuch der Empfänger nicht angetroffen, wird die Sendung beim Postamt hinterlegt und eine Hinterlegungsanzeige im Briefkasten zurückgelassen.