Rechtswörterbuch
Wurde auf Grund eines Vertrags eine Sache übereignet und fällt durch Anfechtung (zB wegen Irrtums) der Titel weg, so sind alle aufgrund des Vertrages erhaltenen Leistungen wieder zurückzustellen.
Wurde auf Grund eines Vertrags eine Sache übereignet und fällt durch Anfechtung (zB wegen Irrtums) der Titel weg, so sind alle aufgrund des Vertrages erhaltenen Leistungen wieder zurückzustellen.