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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Sachwalter

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Ist für eine volljährige Person zu bestellen, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist und die deshalb alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen vermag.

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