Rechtswörterbuch
Ein Geschädigter hat die Verpflichtung, den Schaden durch ihm zumutbare Vorkehrungen so gering wie möglich zu halten. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht reduziert den Schadenersatzanspruch.
Ein Geschädigter hat die Verpflichtung, den Schaden durch ihm zumutbare Vorkehrungen so gering wie möglich zu halten. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht reduziert den Schadenersatzanspruch.