Rechtswörterbuch
Darunter versteht man etwa den bei einer Körperverletzung erlittenen immateriellen Schaden, der nicht in Geld messbar ist, aber unter gewissen Umständen Anspruch auf Schadenersatz eröffnet.
Darunter versteht man etwa den bei einer Körperverletzung erlittenen immateriellen Schaden, der nicht in Geld messbar ist, aber unter gewissen Umständen Anspruch auf Schadenersatz eröffnet.