Rechtswörterbuch
Im Strafverfahren gilt der Grundsatz, dass das Volk an der Rechtsprechung mitzuwirken hat. Im Schöffenverfahren, dh bei strafbaren Handlungen, die ein vom Gesetz bestimmtes Maß überschreiten, entscheiden zwei Laien (Schöffen) über Schuld und Strafe gemeinsam mit einem Berufsrichter (früher zwei).