Rechtswörterbuch
Neben den Hauptleistungspflichten (zB Lieferung und Zahlung) und Nebenleistungspflichten (zB Einschulung), enthält ein Schuldverhältnis noch weitere Verhaltenspflichten, nämlich sog Schutz- und Sorgfaltspflichten. Jeder Geschäftspartner ist auch zur nötigen Aufklärung des anderen und zur Loyalität ihm gegenüber verpflichtet.