Rechtswörterbuch
Die Rechtsordnung stellt in vielen Fällen besondere Gebote und Verbote für menschliches Verhalten auf. Sie untersagen ein Verhalten, das nur abstrakt gefährlich ist. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Normen begründet Rechtswidrigkeit.
Die Rechtsordnung stellt in vielen Fällen besondere Gebote und Verbote für menschliches Verhalten auf. Sie untersagen ein Verhalten, das nur abstrakt gefährlich ist. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Normen begründet Rechtswidrigkeit.