Rechtswörterbuch
Der Begriff Sekundärrecht bezeichnet verbindliche EU-Rechtsakte, die aufgrund der im EG-Vertrag festgelegten Verfahrensregeln, erlassen werden, wie zB Richtlinien und Verordnungen.
Der Begriff Sekundärrecht bezeichnet verbindliche EU-Rechtsakte, die aufgrund der im EG-Vertrag festgelegten Verfahrensregeln, erlassen werden, wie zB Richtlinien und Verordnungen.