Rechtswörterbuch
Ein Solidarschuld (Gesamtschuld) entsteht etwa, wenn mehrere Personen zur Leistung einer unteilbaren Sache verpflichtet sind, in Fällen gemeinschaftlicher Schadenszufügung etc. Ebenso haften die Gesellschafter einer OG solidarisch, dh jeder kann für die ganze Schuld belangt werden.