Rechtswörterbuch
Anklagebehörde des Staates; Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten die Ermittlungsverfahren. Sie üben als Organe der Rechtspflege ihre Tätigkeit durch Staatsanwälte aus. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen bestimmte Personen Anklage erhoben, von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.