zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Stundung

zurück
 

Wenn die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung nachträglich durch Vereinbarung mit dem Gläubiger hinausgeschoben wird, so nennt man das Stundung.

Rechtsanwalt
finden