Rechtswörterbuch
Wenn die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung nachträglich durch Vereinbarung mit dem Gläubiger hinausgeschoben wird, so nennt man das Stundung.
Wenn die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung nachträglich durch Vereinbarung mit dem Gläubiger hinausgeschoben wird, so nennt man das Stundung.