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Rechtswörterbuch

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Subsidiaritätsprinzip

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Der Subsidiaritätsgrundsatz besagt, dass die Gemeinschaft in Angelegenheiten, die nicht in ihre ausschließliche Kompetenz fallen, nur tätig werden darf, sofern das verfolgte Ziel auf Gemeinschaftsebene besser als auf der Ebene der Mitgliedstaaten erreicht werden kann.

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