Rechtswörterbuch
Die Teilkündigung ist die Kündigung eines Teiles eines Vertrages. Eine Teilkündigung ist nur dann zulässig, wenn diese Möglichkeit im Vertrag explizit vorgesehen ist. Teilkündigungen kommen bei Miet- oder Arbeitsverträgen vor.
Die Teilkündigung ist die Kündigung eines Teiles eines Vertrages. Eine Teilkündigung ist nur dann zulässig, wenn diese Möglichkeit im Vertrag explizit vorgesehen ist. Teilkündigungen kommen bei Miet- oder Arbeitsverträgen vor.