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Rechtswörterbuch

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Treuepflicht des Dienstnehmers

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Dem Dienstnehmer obliegen eine Reihe von Pflichten, dazu zählt auch die Treuepflicht. Diese bedeutet, dass der Dienstnehmer auf die betrieblichen Interessen des Dienstgebers entsprechend Rücksicht zu nehmen hat (zB Betriebsgeheimnisse wahren).

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