Rechtswörterbuch
Ein Treuhandschaft liegt vor, wenn der Treuhänder vom Treugeber aufgrund einer Vereinbarung gewisse Pflichten übernimmt und diese auf bestimmte Weise zu erfüllen hat.
Ein Treuhandschaft liegt vor, wenn der Treuhänder vom Treugeber aufgrund einer Vereinbarung gewisse Pflichten übernimmt und diese auf bestimmte Weise zu erfüllen hat.