Rechtswörterbuch
Benützungsrecht, wonach der Grundeigentümer die Früchte von jenen Ästen eines Baumes ziehen darf, die sich über seinem Boden befinden.
Benützungsrecht, wonach der Grundeigentümer die Früchte von jenen Ästen eines Baumes ziehen darf, die sich über seinem Boden befinden.