Rechtswörterbuch
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, das 1980 auf einer Konferenz in Wien geschlossen wurde (auch „Wiener Kaufrechtsabkommen“). Neben Österreich haben mehr als 50 Staaten das Abkommen übernommen. Die Regeln des UN-Kaufrechts stellen selbst materielles Recht dar.