Rechtswörterbuch
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (zB Grunderwerbsteuer) entrichtet wurden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (zB Grunderwerbsteuer) entrichtet wurden.