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Rechtswörterbuch

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Unmittelbare Bundesverwaltung

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Unmittelbare Bundesverwaltung liegt vor, wenn für die Besorgung der dem Bund vorbehaltenen Aufgaben eigene Bundesbehörden eingerichtet sind. Welche Aufgaben durch Bundesbehörden direkt besorgt werden können, ergibt sich aus der Bundesverfassung.

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