zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Unterhaltsverletzung

zurück
 

Eine gröbliche Verletzung seiner Unterhaltspflicht, die zu einer Gefährdung des Unterhalts oder der Erziehung der Unterhaltsberechtigten führt, ist auch gerichtlich strafbar.

Rechtsanwalt
finden