Rechtswörterbuch
Eine gröbliche Verletzung seiner Unterhaltspflicht, die zu einer Gefährdung des Unterhalts oder der Erziehung der Unterhaltsberechtigten führt, ist auch gerichtlich strafbar.
Eine gröbliche Verletzung seiner Unterhaltspflicht, die zu einer Gefährdung des Unterhalts oder der Erziehung der Unterhaltsberechtigten führt, ist auch gerichtlich strafbar.