Rechtswörterbuch
Bei Unterlassungspflichten wird - im Gegensatz zu Leistungsansprüchen – schon durch das Verhalten geleistet, auf einen Erfolg kommt es nicht an. Unterlassungsansprüche genießen weiters insofern besonderen Schutz, als dem Gläubiger eine vorbeugende Unterlassungsklage gewährt wird, wenn eine künftige Verletzung der Unterlassungspflicht zu befürchten ist.