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Rechtswörterbuch

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Urteilsschuld

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Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren. Werden einem Geschädigten jedoch Schadenersatzansprüche mit Urteil zugesprochen, so kann dieses Urteil 30 Jahre lang vollstreckt werden. Wichtig ist, dass die Klage noch vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungszeit beim zuständigen Gericht eingebracht wird.

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