Rechtswörterbuch
Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren. Werden einem Geschädigten jedoch Schadenersatzansprüche mit Urteil zugesprochen, so kann dieses Urteil 30 Jahre lang vollstreckt werden. Wichtig ist, dass die Klage noch vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungszeit beim zuständigen Gericht eingebracht wird.