Rechtswörterbuch
Bestimmten Verbänden (zB den Sozialpartnern oder dem Verein für Konsumenteninformation) hat der Gesetzgeber die Legitimation erteilt - ohne persönlich betroffen zu sein - klagsweise über individuelle oder öffentliche Interessen zu verfolgen (zB die Einhaltung des Konsumentenschutzgesetzes).