Rechtswörterbuch
Das Institut der Verfahrenshilfe ermöglicht es auch mittellosen Rechtssuchenden, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Parteien, die außerstande sind, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten, kann auf Antrag vom Gericht - wenn dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich erscheint - ein Verfahrenshilfeanwalt bzw Verteidiger beigegeben werden, der vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgewählt wird. Unter Umständen können Parteien auch von der Zahlung der Prozesskosten befreit werden.