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Rechtswörterbuch

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Verfassungsgerichtshof (VfGH)

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Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als "Grundrechtsgerichtshof" und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. Dieses Sondergericht des öffentlichen Rechts wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Die Bundesverfassung legt fest, wann der Gerichtshof von wem angerufen werden kann.

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