Rechtswörterbuch
Für den Fall, dass sich eine Partei im Zivilverfahren nicht schriftlich oder mündlich in den Streit einlässt, kann auf Antrag der allein erschienenen bzw nicht säumigen Partei ein Versäumungsurteil gefällt werden.
Für den Fall, dass sich eine Partei im Zivilverfahren nicht schriftlich oder mündlich in den Streit einlässt, kann auf Antrag der allein erschienenen bzw nicht säumigen Partei ein Versäumungsurteil gefällt werden.