Rechtswörterbuch
Jeder Dienstnehmer unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, an deren Geheimhaltung der Dienstgeber ein schutzwürdiges Interesse hat.
Jeder Dienstnehmer unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, an deren Geheimhaltung der Dienstgeber ein schutzwürdiges Interesse hat.