Rechtswörterbuch
Ein Vertrag zu Gunsten eines Dritten, der an der Vereinbarung nicht beteiligt ist, kann grundsätzlich möglich sein. Ein Vertrag zu Lasten eines Dritten ist hingegen ausgeschlossen.
Ein Vertrag zu Gunsten eines Dritten, der an der Vereinbarung nicht beteiligt ist, kann grundsätzlich möglich sein. Ein Vertrag zu Lasten eines Dritten ist hingegen ausgeschlossen.