zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Vidimierung

zurück
 

Bei öffentlich beglaubigten Abschriften einer Urkunde bestätigen Gericht, Notar oder die ausstellende Behörde, dass die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt.

Rechtsanwalt
finden