Rechtswörterbuch
Das Vorabentscheidungsverfahren ist eine Verfahrensart vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), im Zuge dessen der Gerichtshof über Fragen der Auslegung von Gemeinschaftsrecht sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen von Gemeinschaftsorganen entscheidet, die ihm von nationalen Gerichten vorgelegt wurden.