Rechtswörterbuch
Zur Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten bedarf es einer konkreten Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und –nehmer. Schriftlichkeit wird zur Beweisbarkeit der Vereinbarung dringend empfohlen.
Zur Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten bedarf es einer konkreten Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und –nehmer. Schriftlichkeit wird zur Beweisbarkeit der Vereinbarung dringend empfohlen.