Rechtswörterbuch
Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, dass ihm der Käufer, wenn er sie wieder verkaufen will, die Einlösung anbieten muss, der hat das Vorkaufsrecht.
Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, dass ihm der Käufer, wenn er sie wieder verkaufen will, die Einlösung anbieten muss, der hat das Vorkaufsrecht.