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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Vorvertrag

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Vertrag in dem die Parteien vereinbaren, zu einem vorgegebenem Zeitpunkt einen anderen Vertrag bestimmten Inhalts abzuschließen. Aus dem Vorvertrag kann nur auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden.

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