zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Wahrheitspflicht

zurück
 

Verpflichtung des Zeugen vor Gericht auszusagen, welche Wahrnehmungen er gemacht hat. Er sollte dabei keine Schlüsse ziehen, sondern nur berichten, was er selbst gesehen und gehört hat. Wenn er bewusst etwas Falsches aussagt, macht er sich strafbar.

Rechtsanwalt
finden